Leistungsspektrum

Die Handchirurgie hat sich in den letzten Jahren immer mehr zu einem eigenständigen Bereich in der Chirurgie, Unfallchirurgie und Orthopädie entwickelt mit eigenen und gegenüber den anderen Fächern unterschiedlichen Untersuchungs- und Behandlungsmethoden. Auch die Beurteilung handchirurgischer Patienten unterliegt somit anderen Kriterien, als man es aus den sonstigen chirurgischen und orthopädischen Fächern gewöhnt ist.

Die Beurteilung von Unfallfolgen und Berufskrankheiten im Bereich der Handchirurgie erfordert eine außerordentlich hohe Spezialisierung und eine große Erfahrung in diesem Teilgebiet. Diese Kenntnisse sind ganz besonders wichtig bei der Begutachtung für Berufsgenossenschaften und private Unfallversicherungen zur Abklärung der Höhe einer Entschädigung. Dies trifft auch für die Beurteilung von Zusammenhangsgutachten zu, in denen besonders schwierige Fragen zur Kausalität einer handchirurgischen Schädigung mit einem Unfall oder einer Erkrankung abzuklären sind.

Bei der Beurteilung der hochproblematischen gerichtlichen Fragestellung zum Zustand des Patienten oder zu einer Klage wegen eines vermuteten Behandlungsfehlers ist auf meine Erfahrungen durch die Arbeit in der Schlichtungsstelle für Arzthaftpflichtfragen  zurückzugreifen, in der besonders die gemeinsame Ausarbeitung eines Falles durch Juristen und Mediziner für eine fundierte medikolegale Beurteilung zugrunde gelegt wird. 

Die Voraussetzungen für diese Tätigkeit habe ich nach über 30 Jahren ausschließlich handchirurgischer und gutachterlicher Tätigkeit erworben.

Dies umfasst das gesamte Gebiet der Handchirurgie bis einschließlich Unterarm sowohl für akute Verletzungen/Erkrankungen als auch für deren Folgezustände und Korrektureingriffe.

Exemplarisch werden die häufigsten Verletzungen/Erkrankungen aufgeführt:

  • Radiusfrakturen, Unterarmfrakturen
  • Kahnbeinbrüche
  • Handwurzel- und Mittelhandfrakturen
  • Fingerfrakturen
  • Bandrupturen (z.B. Daumengrundgelenk, skapholunäre Bandruptur)
  • Strecksehnen- und Beugesehnenverletzungen
  • Nerven- und Gefäßverletzungen (Mikrochirurgie)
  • Defektbildungen
  • Tumoren (Ganglion)
  • Dupuytren-sche Kontraktur
  • Schnellender Finger (Trigger-Syndrome)
  • Nervenkompressionssyndrome (Karpaltunnelsyndrom, Ulnariskompression)
  • Arthrosen
  • Rheumatologische Erkrankungen der Hand
  • Infektionen

Aus diesem Grunde befasst sich mein Gutachtenbüro ausschließlich mit gutachterlichen Fragestellungen aus dem Bereich der Handchirurgie.

Berufsgenossenschaften und Unfallversicherungen legen bei der Auswahl ihrer Gutachter nicht nur Wert auf Sachlichkeit und Objektivität der Gutachten, sondern auch auf die Schnelligkeit der Bearbeitung. Gerade als selbständiger Gutachter halte ich es für selbstverständlich, diesem Wunsch nachzukommen.

Nach oben scrollen